Verein für Deutsche Schäferhunde
OG Rhüden

Platzordnung
1. Grundsatz
Der Übungsplatz der SV OG Rhüden steht allen Mitgliedern, während der Trainingszeiten, zur Verfügung. 
SV Mitglieder anderer Ortsgruppen und Gäste sind willkommen. Sie bedürfen zur Platzbenutzung, wenn dies nicht in einer besonderen Einladung zum Ausdruck kommt, der Zustimmung des Vorsitzenden oder des Fachwartes.

2. Platzbenutzung außerhalb festgesetzter Trainingsstunden
Das Üben außerhalb der Übungsstunden bedarf der Zustimmung des Fachwartes. Im Zweifel entscheidet der Vorsitzende, gegebenenfalls nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses.

3. Hausrecht auf Übungsplätzen
Der Vorstand, Fachwart und die berufenen Übungsleiter üben auf den Plätzen das Hausrecht aus. Dies gilt auch beim Üben außerhalb der festgesetzten Übungsstunden. Innerhalb festgesetzter Übungsstunden soll von diesem Hausrecht allerdings nur in gebotenen Fällen und im gebotenen Umfang Gebrauch gemacht werden.

4. Platzhygiene
Alle Hundeführerinnen und Hundeführer sind für die Reinhaltung der Plätze verantwortlich und anfallender Müll ist in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Vor der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zu gewähren. Verunreinigungen, insbesondere Hundekot, sind auf den Übungsplätzen
unverzüglich zu beseitigen. Das Rauchen auf dem Übungsplatz ist untersagt und anfallende Zigarettenreste
sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

5. Allgemeine Sicherheitsvorsorge
Auf den Übungsplätzen sowie auch außerhalb des eigentlichen Übungsplatzes, z.B. auf dem Parkplatz, vor dem Vereinsheim usw., sind alle Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass weder der Übungsbetrieb gestört wird noch Hundehalter oder Gäste verletzt oder belästigt werden können. Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und insoweit auch zur Unterstützung des Übungsbetriebes verpflichtet. Die Übungsgeräte sind vor Trainingsbeginn auf eventuelle Schäden zu kontrollieren, sodass weder Mensch, noch Hund sich einer Gefahr aussetzen können. Ebenso sind sämtliche Geräte und Einrichtungsgegenstände sorgfältig und
zweckmäßig zu behandeln.

6. Tiergesundheit
Vor dem Übungsbeginn muss sichergestellt sein, dass nur solche Hunde auf den Übungsplatz gebracht werden, die gesund und entsprechend auch gegen gefährliche Tierseuchen geimpft sind (Insbesondere Tollwut).
Der Vorstand


 
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